Worum es geht

 

 

Eisenbahn-Sicherheitsmanagementsystem

 

Mit der fortgeschriebenen Sicherheitsrichtlinie 2016/798/EU und der neuen CSM Verordnung 2018/762/EU sind die Anforderungen an das Eisenbahn-Sicherheitsmanagementsystem nun schlüssig beschrieben. Sie folgen jetzt der ISO High Level Struktur für Managementsysteme und den Risikomanagement Leitlinien der DIN ISO 31000. 

 

Herausfordernd bleiben jedoch die Überführung bewährter Eisenbahn Regeln, die Integration der Anforderungen der Verordnung 402/2013/EU zur Risikobewertung bei Änderungen und die Wechselbeziehungen zu den Anforderungen an die Instandhaltung der Eisenbahnfahrzeuge.

 

Diese Themen und die Prinzipien des Eisenbahn-Sicherheitsmanagementsystem sind Thema des Seminars Eisenbahnsicherheits- und Risikomanagement nach den Vorgaben des 4. Eisenbahnpaketes“. Aufbau, Bedeutung und Zusammenspiel der für die Eisenbahnen maßgeblichen Verordnungen und ihre eisenbahnspezifische und praxisgerechte Umsetzung stehen dabei im Vordergrund.

 

 

 

Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen

 

Ursprünglich sah die EU Sicherheitsrichtlinie keinen eigenständigen, eisenbahnrechtlich verant-wortlichen Akteur für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen vor. Die Kontrolle aller Risiken im Zusammenhang mit Instandhaltung und Materialbeschaffung wurde vollumfänglich den Eisenbahnen zugeschieden. Dieser theoretisch schlüssige Ansatz ließ sich jedoch, insbesondere hinsichtlich der etablierten Praxis bei der gemeinsamen Verwendung von Güterwagen, nicht in die Praxis umsetzen. Daher wurde die Sicherheitsrichtlinie um den Akteur der „für die Instandhaltung zuständige Stelle“ („ECM“) ergänzt und mit der Verordnung 445/2011/EU für Güterwagen die Anforderungen an diesen festgeschrieben. Mit der fortgeschriebenen Sicherheitsrichtlinie 2016/798/EU, der Aufhebung der Verordnung 445/2011/EU und dem Erlass der Verordnung 2019/762/EU wurden die Anforderungen an die ECM teilweise fortgeschrieben und auf alle Regelfahrzeuge ausgeweitet.

 

Der Reifegrad der nun verbindlichen ECM-Verordnung 2019/779/EU hat sich jedoch anders als bei der SMS-Verordnung 2018/762/EU nicht grundlegend verbessert. Die organisatorischen Anforderungen an die ECM, die Anforderungen an die ECM-Unterfunktionen, deren Wechselbeziehungen und die Wechselbeziehungen zu Herstellern und Betreibern von Eisenbahnfahrzeugen ergeben kein schlüssiges Gesamtkonzept.

 

Vor diesem Hintergrund werden in dem Seminar Risikomanagement bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen gemäß ECM-VO 2019/779/EU“ die Anforderungen und Maßnahmen zur Risikobewertung und Risikokontrolle bei der Konstruktion, beim Betreiben und bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen in ihrem Zusammenspiel erläutert. Unter Einbeziehung der Risikobewertung des Herstellers gemäß Verordnung 402/2013/EU und der Risikokontrolle mittels SMS der Eisenbahnen lässt sich ein schlüssiges Bild zum Vorgehen der für die Instandhaltung zuständigen Stelle und ECM-Unterfunktionen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben und der ECM-Verordnung aufzeigen.